Press releases
Pflicht zum Schadenersatz.Verursacht eine Werkstatt durch fehlerhafte Arbeiten Schäden an einem Kundenfahrzeug, kann der Besitzer des PKWs in einigen Fällen auch dann Schadenersatz verlangen, wenn er vorher die Werkstatt nicht zur Nachbesserung aufgefordert hat. |
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Jürgen Creutzig wird 75 Jahre alt.Der Experte für Händlervertrags- und Wettberwerbsrecht begeht am 11. April 2015 seinen 75. Geburtstag. Für die Kfz-Branche war er unter anderem beim ZDK und bei der Cecra aktiv. |
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Erste AnnäherungsversucheDie Schweiz und Österreich fangen den Wegfall der GVO mit neuen Bestimmungen ab. |
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Anruf ist verbotene WerbungEin Telefonat zur Erforschung der Kundenzufriedenheit im Anschluss an die Abwicklung eines Auftrags ist Werbung im Sinne des §7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. |
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FAQs zur GVO sind daÜber ein Jahr hat die Branche darauf gewartet: Jetzt sind die Erläuterungen der EU-Kommission zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) veröffentlicht worden. |
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Bei Ersatzteilen wird es schwammigDas klingt noch recht einfach: Ein Vertragshändler oder eine autorisierte Werkstatt darf sich weigern, Originalteile an unabhängige Werkstätten zu liefern. |
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Hersteller darf bei Leasing einschränkenWie der Branchenanwalt und frühere Cecra-Präsident Prof. Dr. Jürgen Creutzig in einem ersten Kommentar feststellte, waren die Inhalte der voreiner Woche veröffentlichten FAQ (frequently asked questions, dt. häufig gestellte Fragen) zur GVO eher enttäuschend. Beim Thema Leasing wurde die Kommission laut Creutzig aber deutlich. |
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Kein Grund zur ErleichterungDer Kölner Rechtsanwalt und frühere Cecra-Präsident Jürgen Creutzig zeigt sich enttäuscht von den Anfang der Woche veröffentlichten FAQ zur GVO. |
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MinimallösungMit der Neuregelung der GVO sind viele Händlerschutzklauseln entfallen. |
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Auf den Einzelfall abstellenEine Vertragsstrafenregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn sie hinsichtlich der Schwere des Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot differenziert. |
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Wer nicht aufpasst, verliert Geld.Mit Ablauf des 31.12.2011 verjähren in der Regel Forderungen, die im Laufe des Jahres 2008 entstanden sind. |
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Wichtige AufklärungAussagen des Verkäufers können den Leasinggeber binden |
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Abmahnung erforderlichNormalerweise kann ein Hersteller einen Handelsvertreter oder Händlervertrag fristlos kündigen... |
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Händlerverband fürchtet um kleine und mittlere Kfz-BetriebeDer europäische Händlerverband Cecra ist wenig optimistisch für das laufende Jahr. |
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Die KFZ-GVO macht's möglichKontrahierungszwang im Nutzfahrzeugbereich - Gericht stärkt Rechte der Werkstätten |
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Wir brauchen SicherheitCecra-Präsident Prof. Dr. Jürgen Creutzig äußert sich zum aktuellen Stand der Diskussion zur Gruppenfreistellungsverordnung. |
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Wie geht es weiter mit der GVO?Präsident Prof. Dr. Jürgen Creutzig plädiert für eine Verlängerung der jetzigen Verordnung.... |
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Die GVO muss sich weiterentwickelnCecra-Präsident Jürgen Creutzig plädiert dafür, die geltende Gruppenfreistellungsverordnung um zehn Jahre zu verlängern.... |
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Hoher Verbrauch nicht immer RücktrittsgrundIst der Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens höher als vom Hersteller angegeben, stellt sich immer wieder die Frage, ob darin ein Sachmangel liegt.
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Weitere Klagen gegen Nissan DeutschlandAuf Nissan Deutschland kommen wahrscheinlich fünf weitere Klagen von Vertriebspartnern zu.
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Landgericht Köln entscheidet gegen NissanDie von Nissan zum 31.01.2007 ausgesprochene Kündigung des gesamten Händlernetzes mit Frist von einem Jahr ist unwirksam
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Was bedeutet "fahrbereit"?Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat (...) wichtige Grundsätze zur Bedeutung des Begriffs "fahrbereit" entwickelt.
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Die Automechanika kommt zum richtigen ZeitpunktDer Kampf um Anteile im KFZ-Service innerhalb Europas wird stärker, davon ist CECRA-Präsident Prof. Dr. Jürgen Creutzig überzeugt.
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Prüfung der NutzungsentschädigungDer Bundesgerichtshof (...) läßt die Frage der Nutzungsentschädigung beim Europäischen Gerichtshof prüfen.
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Die Zukunft der Automobilbranche nach 2010Am 25. September 2006 fand in Brüssel die CECRA Konferenz mit Schwerpunktthemen wie "GVO - Die Zukunft nach 2010" und "Präsentation der London Economics Studie" statt.
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Vertriebsrechts-Boutique eröffnet in KölnAls Creutzig & Creutzig haben Prof. Dr. Jürgen Creutzig (65) und seine Tochter Dr. Susanne Creutzig (34) Ende September eine auf das Vertriebsrecht spezialisierte Kanzlei gegründet
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Die Zukunft ist schon in ArbeitDie 2003 in Kraft getretene Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) brachte einschneidende Veränderungen für den Automobilhandel
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BB-Bücherschau: EG-Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) für den KraftfahrzeugsektorDieser Kommentar ist von einem der wohl erfahrensten Praktikern der Branche geschrieben. Schon deshalb hat seine Meinung Gewicht
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Neeli Kroes' HintertürBei manchen Händlern keimten in den letzten Wochen Hoffnungen auf, dass die Niederlassungsfreiheit doch noch zu verhindern ist
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Zahnloser TigerCecra / Die Bilanz der europäischen Realität fällt für die Kfz-Händler zurzeit nicht gut aus. Niederlassungsklausel, BMW-Beschwerde und Designschutz
sind kontrovers diskutierte Themen... |
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Bundesverdienstkreuz für Jürgen CreutzigDer Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland Horst Köhler, hat Herrn Kollegen Prof. Dr. Jürgen Creutzig mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet
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Im Profil: Jürgen Creutzig mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnetCECRA-Präsident Jürgen Creutzig (64) ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Mit der Ehrung werden sein soziales Engagement sowie sein
Eintreten für die Belange des Kfz-Gewerbes gewürdigt
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EingreiftruppeWas das europäische Kraftfahrzeug-Gewerbe von der neuen EU-Kommission erwartet
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Markt im UmbruchAuch in Polen ist der Neuwagenmarkt rückläufig und beim Service wird gespart
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Der aktuelle BuchtippDie neue GVO 1400/2002 gilt als „Grundgesetz“ für den Handel und Service von Kraftfahrzeugen. Die vertraglichen Bindungen zwischen Automobilherstellern und Autohändlern und -werkstätten werden von ihr ebenso beeinflusst wie der Teile- und Zubehörmarkt u.a.
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RückwärtsgangMehrmarkenregelung, Standards, De Minimis – die EU-Kommission spricht (noch) nicht Klartext
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Neue WegeGVO / Die EU-Kommission will zukünftig nur noch grundsätzliche Beschwerden prüfen
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Literaturhinweis: EG-Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) für den Kraftfahrzeugsektor. Praxiskommentar.Der Praxiskommentar von Jürgen Creutzig zur Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor kommt zum richtigen Zeitpunkt
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